Elternrat

Mitwirkung der Eltern

Die Mitwirkung der Eltern an den katholischen Schulen ist in drei Stufen aufgebaut. Die Eltern einer Klasse wählen auf 2 Jahre eine/n Klassenelternsprecher/in und Stellvertreter/in. Diese laden z.B. zu Elternabenden ein, unterstützen die Klassenlehrer in organisatorischen Angelegenheiten und vermitteln bei Bedarf zwischen Lehrern und Eltern.

Die Elternsprecher/innen und Vertreter/innen aller Klassen einer Schule bilden deren Schulelternrat, für den ebenfalls auf zwei Jahre ein Vorstand gewählt wird. Dieser setzt sich aus der/dem Schulelternsprecher/in, deren/dessen Stellvertreter/in und bis zu sieben Beisitzern zusammen. Diese laden dann z.B. zu den Sitzungen des Schulelternrates ein, in der u. a. die Elternvertreter/innen für die Schulkonferenz bestimmt werden. Sie können Wünsche und Anregungen der Eltern an die Schulleitung herantragen.

Alle Schulelternsprecher/innen bilden gemeinsam mit ihren Vertreter/innen den Gesamtelternrat (GER) der katholischen Schulen in Bremen. Aus ihrer Mitte wird die/der Gesamtelternsprecher/in und ihr/sein Vertreter/in auf zwei Jahre gewählt. Dieses Gremium dient dem Informationsaustausch zwischen den katholischen Schulen. Durch den GER werden die Interessen der Eltern gegenüber dem Schulträger und der Öffentlichkeit vertreten. So nehmen zwei Mitglieder des GER mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bildungsrates der Schulstiftung teil, ein Mitglied wird in den Stadtpastoralrat entsandt. Sie sind im Netzwerk aller Elternvertreter der Stiftungsschulen im Verbund der Schulstiftung im Bistum Osnabrück eingebunden.